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Deutsch-Kroatische IHK
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10.000 Zagreb
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E-Mail: info(at)ahk.hr

Weitere Informationen

Länderinformationen des Auswärtigen Amtes

Über Kroatien



Staatsform und Bevölkerung

Kroatien ist eine parlamentarische Mehrparteienrepublik und hat 4.437.460 Einwohner. Die überwiegende Zahl der Bevölkerung stellen Kroaten dar. Nationale Minderheiten: Serben, Bosnier, Italiener, Ungarn, Albaner, Slowenen, Tschechen und andere.


Hauptstadt und geographische Lage

Die Hauptstadt Zagreb (779.145 Einwohner) ist das wirtschaftliche, kulturelle und akademische Zentrum sowie der Verkehrsknotenpunkt des Landes. Wichtige Großstädte sind u.a. Split, Osijek und Rijeka.

 

Kroatien erstreckt sich von den äußersten östlichen Alpenausläufern im Nordwesten bis in die Pannonische Tiefebene und den Ufern der Donau im Osten. Der Mittlere Teil des Landes wird vom Bergmassiv Dinara beherrscht. Der südliche Teil endet mit der Adriatischen Küste.


Fläche

Festlandfläche:

56.542 km²

Fläche der territorialen Gewässer:

31.067 km²

Küstenlänge:

5835 km, davon 4058 km Insel- und Riffküste

Inseln und Riffe:

1185, davon sind 50 bewohnt


Klima

In Kroatien gibt es zwei Klimazonen: Im Landesinneren überwiegt ein gemäßigtes kontinentales Klima, teilweise auch Gebirgsklima, während im Küstengebiet angenehmes mediterranes Klima mit vielen Sonnentagen, trockene und heißen Sommern und milden und feuchten Wintern herrscht. Durchschnittliche Temperatur im Landesinneren: Januar 0° bis 2° C, August 19° bis 23° C; durchschnittliche Temperatur an der Küste: Januar 6° bis 11° C, August 21° bis 27° C


Währung

Die kroatische Währung heißt Kuna (KN); 1 Kuna = 100 Lipa. Devisen werden in Banken, Wechselstuben, Postämtern sowie in den meisten Reisebüros, Hotels usw. gewechselt.


Reisedokumente

Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ausreichend ist ebenfalls ein vorläufiger Reisepass, ein vorläufiger Personalausweis wird dagegen nicht anerkannt. Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.01.2008 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100€, bei nachgewiesener Buchung 50€). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.

Für touristische und sonstige Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht - sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird - keine Visumspflicht. Wird ein längerfristiger Aufenthalt (über 3 Monate) angestrebt, muss vor der Einreise bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung ein Einreisevisum beantragt werden.  Weitere Informationen: Deutsche Botschaft in Zagreb. 


Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Die Zollbestimmungen der Republik Kroatien sind an die gültigen EU-angepasst. Bargeld und Scheck können unbegrenzt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Betrag von 10.000,00 Euro (oder Gegenwert) angemeldet werden.


Feiertage und arbeitsfreie Tage 2010

Feiertage und arbeitsfreie Tage

2010

Neujahr

1. Januar

Hl. Drei Könige

6. Januar

Ostersonntag und Ostermontag

4. und 5. April

Maifeiertag

1. Mai

Fronleichnam

3. Juni

Tag des antifaschistischen Kampfes

22. Juni

Staatsfeiertag

25. Juni

Tag der nationalen Dankbarkeit

5. August

Mariä Himmelfahrt

15. August

Tag der Unabhängigkeit

8. Oktober

Allerheiligen

1. November

1. und 2. Weihnachtstag

25. und 26. Dezember


Wichtige Telefonnummern

Internationale Rufnummer für Kroatien:

+385

Einheitliche europäische Notrufnummer:

112

Erste Hilfe:

94

Feuerwehr:

93

Polizei:

92

Pannenhilfe:

987

Kroatischer Autoklub HAK:

+385 (0)1 4640 800


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