Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ausreichend ist ebenfalls ein vorläufiger Reisepass, ein vorläufiger Personalausweis wird dagegen nicht anerkannt. Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.01.2008 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100€, bei nachgewiesener Buchung 50€). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.
Für touristische und sonstige Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht - sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird - keine Visumspflicht. Wird ein längerfristiger Aufenthalt (über 3 Monate) angestrebt, muss vor der Einreise bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung ein Einreisevisum beantragt werden. Weitere Informationen: Deutsche Botschaft in Zagreb.