Untergesetzliche Vorschriften im Bereich erneuerbare Energien
Nach längerer Vorbereitungsphase hat die kroatische Regierung am 22.03. 2007 drei wichtige untergesetzliche Akte für den Bereich Erneuerbare Energien und Kogenerierung (Obnovljivi izvori energije i kogeneracije) erlassen. Damit ist die Regierung ihrer Verpflichtung aus dem Gesetz über Energie (Zakon o energiji, NN 86/2001 i 177/2004) nachgekommen und hat nicht zuletzt mit der Angleichung an die europäische Praxis begonnen.
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der BR Deutschland und Kroatien
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien ist zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ein neues Abkommen am 20. Dezember 2006 in Kraft getreten. Das Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vetragsstaaten ansässig sind und gilt ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats, eines seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften erhoben werden.
Fundstelle:
Bundesgesetzblatt 2006, Teil II, S.1112



